Gebäudereinigung Rahmentarifvertrag

Ab dem 1. Nov. 2019 beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 39 Stunden. Mehrarbeit oder Ausfall müssen innerhalb eines Monats ausgeglichen werden. Wegezeit zwischen zwei Dienstorten ist wie Arbeitszeit zu vergüten. Sonn- und Feiertagsarbeit ist mit 80, Nacharbeit (22-5 Uhr) mit 30 % zuschlagsplichtig.

Freistellung bei Tod von Ehepartner 3 Tage, bei Kindern 2 Tage, eigene Hochzeit 2 Tage, Entbindung 1 Tag.

Arbeitsunfähigkeit muß dem Arbeitgeber sofort mitgeteilt und nach 3 Tagen durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

Krankengeldzuschüsse je nach Betriebszugehörigkeit von Ende der 9. bis 18. Krankheitswoche in Höhe von drei Stundenlöhnen.

Sieben Lohngruppen und Erschwerniszulage bei Arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung oder in besonderen Räumen.

30 Urlaubstage ab 2021 nach 6 Monate ab Einstellung möglichst zusammenhängend zu gewähren. 250,00 € Sterbegeld

Kündigung mit Frist von einem Werktag innerhalb der ersten zwei Wochen, danach mit 2 Wochen, ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit einen Monat, 9 Jahre mit 3 Monaten bis 20 Jahre mit 7 Monaten.

Auschlußfrist von 2 Monaten beachten, bei Ablehnung durch den Arbeitgeber 2 weitere Monate zur gerichtlichen Geltendmachung.