Ehescheidung und Unterhalt

Zuständigkeit des Familiengerichts

Wenn Ehegatten getrennt leben, ist das Gericht zuständig, wo der Ehepartner lebt, bei dem die minderjährigen Kinder wohnen. Wenn keine Kinder da sind, wird das Gericht dort liegen, wo die Ehegatten zuletzt gemeinsam gewohnt haben.

Wer geschieden werden will, muß sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Es reicht aus, wenn ein gemeinsamer Anwalt genommen wird. Er muß sich neutral verhalten. Sobald über Punkte gestritten wird, wäre es besser, wenn beiden Partner jeweils einen Rechtsanwalt beauftragen.

Gerichtsgebühren und Verfahrenskostenhilfe

Bei einer Scheidung richten sich die Gebühren für das Gericht und die Anwälte nach dem dreimaligen monatlichen Netto-Einkommen. Wenn ein Partner 1.200,00 € netto und der andere 400,00 € netto verdient, beträgt der Geschäftswert (1.200 € + 400 €) x 3 = 4.800,00 €. Bei diesem Wert betragen die Gerichtskosten 322,00 € und jeder Rechtsanwalt erhält ca. 1.030,00 € Stand: Mai 2022).

Verfahrenskosten ohne Ratenrückzahlung wird Personen gewährt, deren Einkommen nach Abzug von bestimmten Belastungen für den Antragsteller allein unter 411,00 € zuzügl. Wohnkosten liegt. In der Hausfrauenehe mit zwei Kindern steigt der Freibetrag, darüberhinaus wird Verfahrenskostenhilfe mit Raten-Rückzahlung gewährt, bis zu 48 kleine Monatsraten. Für Kollegen: § 174 ZPO fingiert bei der Zustellung über das elektronische Postfach keinen Zugang der z.B. PKH-Auflage (RA Klein im beA Vortrag 15.08.2019 beim Arbeitsgericht Lübeck).

Ehescheidung

Nach § 1566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten der Scheidung zustimmen. Die Eheleute leben in einer Wohnung getrennt von Tisch und Bett und sorgen nicht mehr füreinander. Wenn die Ehepartner drei Jahre getrennt leben, kann die Ehe auch gegen den Willen eines Partners geschieden werden, weil vermutet wird, die Ehe sei zerrüttet. Der Scheidungsantrag kann erst zwei Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden, weil bis zur Zustellung des Antrages bei dem anderen Partner das Trennungsjahr abgelaufen sein muß.

Regelung der elterlichen Sorge

Grundsätzlich erhalten die Eltern gemeinsam die elterliche Sorge über minderjährige Kinder aus der Ehe. Wenn dies dem Wohle des Kindes nicht entspricht, kann der Richter einem Ehepartner die alleinige Sorge (Aufenthalt, Vermögensverwaltung, Ausbildung und Gesundheitsmaßnahmen) übertragen. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muß zunächst bei kleinen Streitpunkten ein Antrag im Sinne von § 1628 BGB zB. dahingehend gestellt werden, dass zunächst die Übertragung der Entscheidungsgewalt hinsichtlich der Wahl der Behandlungsmethode bezüglich des Asthmas des Kindes begehrt wird (AG Flensburg, Hinweis vor dem Vergleich vom 06.10.2019,  94 F 108/19; Amend-Traut in BeckOnline Großkommentar, § 1628 BGB; RN 15, 47m.w.N.).

Umgangsrecht

Der Familienrichter strebt an, dass sich die Eltern selbst über die Zeiten des Besuchsrechtes einigen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, legt er auf Antrag eines Elternteils den Besuchszeitraum fest. Nach Vorschlägen von Mutter und Vater, die berücksichtigt werden müssen, kann dies jedes zweite Wochenende von Freitag, 19 Uhr, bis Sonntag, 17 Uhr, sein. Es kommen dann auch jweils die zweiten Hälften der Oster-, Sommer- und Weihnachtsferien und jeder zweite Feiertag in Betracht.

Zuwiderhandlungen gegen ein fest vereinbartes Umgangsrecht werden gemäß

§ 89 I FamFG (= Gesetz über Verfahren in Familiensachen) neuerdings vom OLG Schleswig mit ca. 150,00 € Zwangsgeld geahndet. Ausnahme nur gemäß Satz 4 der Norm, wenn der Elternteil die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Daher hat er die Umstände, die den Grund für das Scheitern des Umgangskontaktes im Einzelnen darzulegen (BGH FamRZ 2015, 2147 RN 27). Bei einem entgegenstehenden Willen des Kindes muß er veranschaulichen, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen. Wenn der Elternteil meint, die Regelung entspreche nicht mehr dem Kindeswohl, muß es sofort ein Abänderungs-verfahren einleiten. Im Vollstreckungsverfahren wird die Kindeswohldienlichkeit nicht mehr geprüft (s.oben RN 30 und jetzt auch OLG SL Beschluß vom 23.08.2016, 10 WF 151/16).

Einbenennung gemäß § 1618 BGB

Statt der Adoption kann nach Absatz 4 der Norm das Familiengericht die Ein-willigung eines Elternteils in die Einbenennung ersetzen, wenn die Erteilung des

Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Es müssen konkrete Umstände vorliegen, die das Kindeswohl gefährden, und die Einwendung daher notwendig ist, um Schäden von dem Kind abzuwenden. Nicht ausreichend ist der verständliche Wunsch des Kindes, nach der Heirat der Mutter den neuen Familiennamen anzunehmen. Ausreichend ist, wenn sich die Ablehnung des Kindesvaters derart verfestigt hat, das das Kind unter der Beibehaltung des Namens erkennbar leidet (Einschlafschwierigkeiten, psychologische Gespräche brachten keine Verbesserung, kein Einreden durch die Mutter, Beibehaltung vertieft Kluft zwischen Kind und Vater/ AG Eutin, Beschluß vom 06.04.2016, 43 F 495/15). Kostenaufhebung gem. § 81 I FamG.. Außenseiter-Situation oder Nichtzahlung des Unterhaltes reichen nicht aus (BGH 24.10.2001, XII ZB 88/99, FamRZ 2002, 94; OLG Köln, 15.01.2006, 4 UF 183/05; OLG Bamberg, 10.04. 2008, 7 UF 55/08).

Kindes- und Ehegattenunterhalt (= Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt)

Ehegatten sind gegenseitig verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Die Hausfrau, die während der Ehe die gemeinsame Haushaltsführung übernommen hat, ist auch während der Trennungszeit nicht verpflichtet, sich eine Arbeit zu suchen. Nach Jahresablauf muß sie sich eine Teilzeit- , oder wenn die Kinder groß sind, eine Vollzeitstelle suchen. Nachehelicher Unterhalt wird nur noch befristet gewährt, bei einer zwanzig Jahre dauernden Ehe, noch ca. 2 Jahr ab Rechtskraft der Scheidung. Die §§ 1570 bis 1572 BGB regeln die Gründe für den Unterhalt (drei Jahre für Kindererziehung, keine Erwerbstätigkeit wegen des Alters, Krankheit und Gebrechen), die aber nach § 1578 b II 1 BGB nach einer relativ kurzen Zeit ab Rechtskraft der Scheidung wegfallen, besonders wenn der Unterhaltsberechtigte keine Nachteile (z.B. Erzielung von geringeren Einkünften, Erzielung von höherem Einkommen ohne Aufgabe der Erwerbstätigkeit während der Ehe; Erkrankungen durch Geburt eines Kindes, nicht aber bei trennungsbedingten Depressionen, schlechtem Verlauf der Ehe oder Pflege von eigenen Verwandten) hat.

Berechnung des Trennungsunterhaltes (Stand: Mai 2023):

Die Ehefrau verdient 3.550,00 € und zahlt monatlich 550,00 € in einen Bausparvertrag, der Ehemann verdient 1.550,00 € inclusive Weihnachts- und Urlaubsgeld. Berechnung des monatlichen Trennungsunterhaltes:

3.550,00 €

- 184,76 € abzügl. Fahrtkosten Wohnsitz/Arbeitsplatz 18,33 Tage im Monat bei 5 Tage Woche x 12 Enfernungskm x 2 x 0,42 €

- 270,00 € monatlicher Privatkrankenkassenbeitrag für die Ehefrau, die Eheleute haben keine Kinder

- 180,00 € als angemessene Altersvorsorge von den 550,00 € (= 4 % des Bruttojahreseinkommens)

- 355,00 € Erwerbstätigkeitsbonus für die Ehefrau

- 1.745,00 € Einkommen des Ehemannes abzügl. Erwerbstätigkeitsbonuns zuzügl. 350,00 € Wohnvorteil

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815,24 € x 3 : 7 = 350,00 €

Verwirkung des Unterhaltes bei längerer Trennungszeit:

Nach dem Beschluß des OLG Bamberg vom 13.05.2014 - 7 UF 361/13 - ist ein Trennungs- und nachehelicher Unterhalt gemäß § 1570 Nr. 8 BGB bei einer Trennung von über 10 Jahren zu versagen, weil wegen der langen Dauer der Gesichtspunkt der ehelichen Solidarität nicht mehr greift. Es fehlte dort an einer weiteren wirtschaftlichen Verpflechtung der Parteien. Der Ehemann wäre verpflichtet gwesen, Leistungen zur Grundsicherung in Anspruch zu nehmen (so auch AG Eutin, Beschluß vom 01.10.2021, 42 F 315/19).

Sofern die Eltern nicht verheiratet sind und die Mutter die ersten drei Jahre Regelunterhalt für sich vom Vater bezieht, entfällt dieser nach § 1615 I BGB, wenn sie neu heiratet.

Der Unterhalt der Kinder richtet sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle, die Anfang jeden Jahres aktualisiert wird. Dem Unterhaltsschuldner verbleiben Selbstbehalte gegenüber minderjährigen Kindern in Höhe von 1.000,00 € monatlich, volljährigen Kindern und Ehegatten in Höhe von 1.200,00 € und gegenüber den eigenen Eltern in Höhe von 1.600,00 € und mehr.

Kindergeld wird als Einkommen zur Hälfte angerechnet. Der einkommenslose Partner hat nach Abzug des Kindesunterhaltes einen Unterhaltsanspruch in Höhe von 3/7 des verbleibenden Einkommens. Eigenverdienst wird zuvor abgezogen. Wenn beide Ehepartner Rentner sind, hat der Ehepartner einen Anspruch auf 1/2 der Differenz. Fahrtskosten vom Wohnsitz zum Dienstort werden zuvor vom einzusetzenden Einkommen entweder einfach: Entfernungskilometer x 11 oder qualifiziert nach OLG Schleswig abgezogen:

Entfernungskilometer x 0,30 € x 220 Arbeitstage : 12 Monate = Höhe der abzuziehenden Fahrtkosten (Stand: Okt. 2021)

Bei selbständigen Gewerbetreibenden ist auf das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre abzustellen. Derjenige, der Unterhalt zahlen soll, muß so früh wie möglich mit einem Aufforderungsschreiben in Verzug gesetzt werden, denn es kann nicht für davor liegende Zeiten Unterhalt gefordert werden.

Unterhalt für auswärtig studierende Kinder:

Nach den Leitlinien der Oberlandesgerichte Schleswig und zB. Jena in Thüringen haben Studenten/innen einen monatlichen Anspruch in Höhe von 735,00 € Ausbildungsunterhalt zuzüglich Studiengebühren und Krankenversicherungsbeiträge, sofern sie nicht bei den Eltern weiterversichert sind. Vom Nettoeinkommen der Eltern wird der vorrangige Unterhalt für andere Kinder und dann ein angemessener Selbstbehalt in Höhe von 1.300,00 € sowie das Kindergeld abgezogen und der Rest anteilig verteilt.

Beispiel: Verdient der Vater 1.685,95 € und die Mutter 1.994,46 € wird bei letzterer das Kindergeld 204,00 €, das ihr gezahlt wird, und bei beiden der angemessene Selbstbehalt abgezogen. Beim Vater verbleibt 385,95 € und bei der Mutter 490,46 €. Der Bedarf der Tochter beträgt 735,00 € - 204,00 € Kindergeld, somit 531,00 €. Davon zahlt der Vater 233,85 € und die Mutter 297,15 € (= 55,96 %).

Krankenversicherung

Bei der Privatversicherung kann vereinbart werden, dass der geschiedene Ehegatte weiterhin mit dem Versicherungsnehmer versichert bleiben soll. In der gesetzlichen Krankenversicherung erlischt die Krankenhilfe für den Ehegatten mit Rechtskraft des Scheidungsurteils. Der geschiedene Ehegatte hat daher die Möglichkeit, der Krankenversicherung freiwillig beizutreten. Ein Aufnahmeantrag muß binnen einen Monats nach Rechtskraft des Scheidungsurteils erfolgen. Daneben können im nachehelichen Unterhalt Beträge für die Krankenversicherung und die Altersvorsorge ausgewiesen werden.

Wenn des Scheidungsverfahren beim Gericht anhängig ist, kann Unterhalt per einstweiliger Anordnung beantragt werden.

Unterhaltsausschluß

Bei kurzer Ehedauer von nicht mehr als zwei Jahren oder Straftaten gegen den Unterhaltszahler (Beleidigung, Verleumdung, falsche Anschuldigung, Täuschung über das Ausmaß der eigenen Bedürftigkeit, Diebstahl, Körperverletzung, Verschweigen eigener ehebrecherischen Beziehungen, Vermögensverschwendung, Alkohol- oder Tablettenmißbrauch, unterlassene Heilbehandlung, Aufgabe der Berufstätigkeit, Anschwärzen beim Arbeitgeber oder gefestigtes Zusammenleben mit einem neuen Partner) können den Unterhaltsanspruch mindern oder entfallen lassen.

Zugewinnausgleich

Innerhalb von drei Jahren ab Rechtskraft der Scheidung hat jeder Ehegatte den Anspruch auf Ausgleichs des Zugewinns. Danach ist er verjährt. Wenn Gütertrennung vereinbart worden ist, gibt es keinen derartigen Ausgleich.

Bei der Zugewinngemeinschaft, also dem Zustand in einer normalen Ehe, kann in einer notariellen Beurkundung eine Vereinbarung über den Ausgleich des Zugewinns getroffen werden. Um die Notargebühr zu sparen, kann ein derartiger Vergleich auch im Eheprozeß zu gerichtlichem Protokoll genommen werden.

Der Zugewinn berechnet sich aus der Differenz der Vermögenslagen der Ehepartner zum Stichtag Ende der Ehe (= § 1384 BGB:Zustellung des Scheidungsantrags beim anderen Ehegatte). Der vermögendere Ehepartner muß die Hälfte des Zugewinns an den anderen abgeben. Es werden aber zuvor noch die Vermögenslagen bei der Heirat abgezogen. Bei einer Gütertrennung oder im Scheidungsfolgenvertrag kann ein Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden. Bei Grundstücken wird der Verkehrswert gemäß § 1376 BGB herangezogen.

Nach BGH im Urteil vom 09.10.2013 - XII ZR 125/12 ist der Wertausgleich von drei Seegrundstücken, die der Ehemann acht Monate vor der Trennung von seiner Mutter geschenkt bekommen hat, vorzunehmen. Es wird die Wertsteigerung des Verkehrswertes während der Ehezeit herangezogen und nach RN 18 in den Entscheidungsgründen ist der Wert des Nießbrauches vom Bruder zum Anfangsvermögen des Ehemannes hinzuzurechnen. Wenn jener keinen vorzeitigen Zugewinnausgleich nach den §§ 1385, 1386 Nr. 1 BGB innerhalb von drei Jahren nach Trennung geltend macht, kann der Zugewinnausgleich auch noch nach einer Trennungszeit von 15 Monaten geltend gemacht werden, wenn eine innere Beziehung des geerbten Vermögens zur ehelichen Lebensgemeinschaft bestanden hat (z.B. steuerliche Veranlagung, keine feste Beziehung zu anderen Partnern).

Der Ehegatte hat einen Auskunftsanspruch aus § 1379 I BGB zum Anfangsvermögen bei Heirat, zum Zwischenvermögen bei taggenauem Trennungszeitpunkt und bei Zustellung des Scheidungsschriftsatzes zum Endvermögen. Nach der Beweislastumkehr aus § 1375 II 2 BGB trägt der auskunftpflichtige Ehegatte die Beweislast dafür, dass eine Verringerung des Vermögens nach dem Zeitpunkt der Trennung nicht auf einer illoyalen Vermögensminderung beruht (KG Berlin, Beschluß vom 08.11.2016, 13 UF 15/16, RN 27 bei open iur.). Bei der Trennung ist das Fehlen der häuslichen Gemeinschaft von mindestens einem Ehegatten subjektiv gewollt.

Ausgleich der Rentenversorgungsanwartschaften

Nach § 3 I des Versorgungsausgleichsgesetzes sind während der Ehezeit
( = Heirat bis zum Stichtag: Letzter Tag am Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrages) erworbene Rentenanwartschaften auszugleichen.

Beispiel: Wenn der Scheidungsantrag dem Ehemann am 10.06.2016 zugestellt wird, ist dieser Zeitpunkt der Stichtag Ende der Ehe für den Zugewinnausgleich. Die Rentenanwartschaften werden nur bis zum 31.05.2016 erfaßt.

Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Ausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt. Darüber hinaus kann durch Scheidungsfolgenvereinbarung oder in der mündlichen Verhandlung nach Ankündigung auf den Ausgleich verzichtet werden, wenn beide Ehegatten im Verfahren durch Anwälte vertreten werden und der zuständige Familienrichter nach Prüfung dies für angemessen hält. Es darf  keine Partei dadurch dem Staat durch Grundsicherung/Bürgergeld zur Last fallen.

Investitionen am Haus der Eltern

Erbringt jemand erhebliche Leistungen am Haus der Eltern der Lebensgefährtin, um dort länger wohnen bleiben zu können, hat er bei einem Rauswurf Ausgleichsansprüche gegen die Eltern (BGH Urteil vom 04.03.2015, XII ZR 46/13). Es ist eine Weiterentwicklung der Schwiegereltern-Fälle (Bereicherungsrecht, Wegfall der Geschäftsgrundlage; NJW 2015, 1523; 2010, 958).