Schadensregulierung nach Kfz-Unfällen

1. Austausch der Personalien

Namen und Anschrift des Gegners und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung; Flüchtet er, kann anhand seines Kennzeichens beim Zentralruf der Autoversicherer Tel. 0800 - 25 0 26 00 die dazugehörige Haftpflichtversicherung und der Name des Fahrzeughalters ermittelt werden.

2. Reparaturkosten am Fahrzeug

Zu ersetzen ist der Geldbetrag, der zur Beseitigung des Schadens notwendig ist. Übersteigen die Kosten 1.000,00 €, sollte der Betrag durch einen Sachverständigen ermittelt werden, sonst reichen ein Kostenvoranschlag oder Fotos, die gleich nach dem Unfall vom Schaden aufgenommen worden sind. Jeder muß vor Gericht und der Haftpflichtversicherung die Verursachung und den Umfang beweisen. Dies ist letztlich nur durch ein Gutachten möglich, so dass die Reparatur erst veranlaßt werden kann, wenn die Haftpflichtversicherung zu 100 % die Haftung anerkennt.

Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor (= Reparatur teurer als Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeuges), so können bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes für die Reparatur verlangt werden. Davon abzuziehen ist eine Wertminderung des Fahrzeuges nach der Reparatur (OLG Köln, Scahdenspraxis 2006, S. 245). Selbstreparatur und gebrauchte Ersatzteile sind erlaubt, es kommt nur auf dem Reperaturweg an, der im Gutachten beschrieben wird. Prognoserisiko verbleibt beim Schädiger (AG Aschaffenburg, Urteil vom 28.07.2022, Az.: 22 S 118/21)

Ferner sind die Gelder für die Erstellung des Gutachtens oder des Kostenvoranschlages zu ersetzen. Die Versicherung zahlt aber das Gutachten nur anteilig, wenn eine Mitschuld des Anspruchsstellers vorliegt.

Verweisungswerkstatt: Die Versicherung darf bei der Reparaturkostenberechnung bei älteren Fahrzeugen nicht auf günstigere Werkstätten verweisen, wenn sämtliche Reparaturen und Wartungsarbeiten in einer Markenwerkstatt  durchgeführt worden sind (BGH, Urteil vom 07.02.2017, VI ZR 182/16).

Vorschadenproblematik: Auch wenn sich ein Vorschaden beim Vorbesitzer ereignet hat, muß konkret nach Ort, Zeit und Reparaturweg vorgetragen werden (Hanseatisches OLG, Beschluß vom 24.10.2017, 14 U 54/17). Das Landgericht Lübeck verlangt in der Verfügung vom 27.12.2018, 10 O 167/18, genau den Vorschaden an der Heckklappe hinsichtlich Art und Umfang zu beschreiben, so dass wir den Unfallablauf mit Tag hätten schildern müssen, und die fachgerechten Reparaturmaßnahmen durch Rechnung oder Zeugnis des früheren Reparateurs nachzuweisen. Dies gelingt nur, wenn der Käufer eines Pkws mit Vorschaden die Reparaturechnungen oder ein Gutachten vorlegt, wenn der Pkw an derselben Stelle nochmals beschädigt wird. Daher verweigert die Versicherung der Gegenseite die Erstattung der nachfolgenden Reparatur an derselben Stelle. Dies ist meiner Meinung nicht sachgerecht, weil der spätere Reparateur die fachgerechte Reparatur des Vorschadens bestätigen könnte, wird aber vom OLG Köln im Beschluß vom 17.01.2017, 11 W 1/17 und vom OLG Hamm (Beschluß vom 08.11.2013, I-25 U 61/13) anders gesehen.

Das Gericht muß nicht Zeugenaussagen für eine fachgerechte Reparatur nachgehen, sofern die einzelnen Reparaturschritte nicht dargelegt worden sind (KG Berlin, Urteil vom 27.08.2019, 22 U 152/14, juris; AG Eutin, Urteil vom 08.11.2023, 24 C 1171/22). Es wurde nicht erkärt, welche konkreten Vorschäden der Verkäufer auf welche Art und Weise instandgesetzt hatte und der Gutachter erklärte, dass die Vorschäden irreparabel waren. Da der Pkw weiterhin verkehrstauglich war, mußte auch kein Mindestschaden iSv      § 287 ZPO geschätzt werden.

Kein Abzug neu für alt bei Beschädigung nur eines Autoreifens, da die anderen Reifen dann unterschiedliche Profiltiefe haben und ohnehin aus technischer Sicht der Austausch aller vier Reifen angebracht ist. Beilackierung der anderen Tür auf der Seite ist notwendig, um Farbunterschiede zu vermeiden. Materialkosten für Hohlraumkonservierung und Schwemmmaterialien fallen gewöhnlicherweise an. Stundenverrechnungssätze von benachbarten Fachreparaturwerkstätten sind heranzuziehen (alles Urteil AG Eutin vom 24.01.2019, 21 C 453/17).

MWSt bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten: BGH Urteil vom 05.03.2013, VI ZR 363/11 weist in RN 18 seiner Revisionsbegründung darauf hin, dass bei einer fiktiven Abrechnung keine Umsatzsteuer zu bezahlen ist. Deshalb zahlen die Versicherungen auch immer nur die Netto-Reparaturkosten. Ausnahmsweise muß aber dann auch die Umsatzsteuer gezahlt  werden, wenn Sie tatsächlich bei der Reparatur oder bei dem Kauf eines Ersatzwagens tatsächlich anfällt. Nach § 25 a UStG schuldet der Wiederverkäufer des Ersatzwagens keine Umsatzsteuer und kann diese auch nicht erheben. Dann gilt nur die Differenzbesteuerung. Nur für die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis beim Händler für den Ersatz-Gebrauchtwagen fällt eine Umsatzsteuer an, der 2,5 % des Wiederbeschaffungswertes vom Unfallfahrzeug ausmacht.

Bewertungsgrundlagen für den Wiederbeschaffungswert

Nach § 9 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes sind die Werte im gewöhnlichen Geschäftsverkehr des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung nach allen den Preis beeinfllussenden Umständen zu bestimmen. Der Wiederverkaufspreis richtet sich nach dem Verkaufspreis eines seriösen Händlers, der eine Gewährleistung anbietet. Bei älteren Fahrzeugen wird der Privatmarkt (Audatax-Schwacke, mobile.de und autoscout24.de) im Umkreis von maximal 100 km ermittelt für ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Anderenfalls wird die Restwertbörse (Autoonline) herangezogen (AG Oldenburg, Beschluß vom 10.06.2019, 30 C 274/17).

Neuwagenentschädigung bei Totalschaden

nach BGH; Urteil vom 09.06.2009, VI ZR 110/08, nur bei nicht mehr als 1000 km Laufleistung des Fahrzeuges. OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2011, ausnahmsweise bis 3000 km des nicht mehr als einen Monat alten Fahrzeuges. Rechtsprechungsübersicht der Amtsgerichte bei www Verkehrslexikon/Module/Neuwagen. Waren beide Fahrzeuge in Bewegung, muß sich jeder die Betriebsgefahr anrechnen lassen, außer der Unfall war für ihn unabwendbar (Kinder, Kühe, Blitz). Als Vorauszahlung gibt die Versicherung den Vorschuß nur ohne MWSt, die nach Vorlage der Rechnung nachgezahlt wird.

Bei geleasten E-Autos hat der Leasingnehmer Anspruch auf den Bruttoschaden, auch auf Beschaffungskosten, wenn er im lokaen Markt nichts gleichwertiges findet. Dazu gehört auch die Subention innerhalb der Haltefrist, wenn sie noch zurückgezahlt werden muß, nicht bei der Kaskobabrechnung. Standkosten sind höher, weil das E Auto wegen der Entzündbarkeit Platz wie 10 normale Autos benötigt. Es besteht keine Pflicht zur Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (BGH, Urteil vom 17.11.202, VI ZR 569/19), weil die Finanzierung der Schadensbeseitigung grundsätzlich Pflicht des Schädigers ist. Schäden beim Befahren einer Fahrbahnschwelle ist Betriebsschaden iSd Kakoversicherung, nicht die Falschbetankung (= Bedienfehler), aber Absacken in frischer Erde, Motorhaube öffnet sich während der Fahrt, geplatzter Reifen. Abschleppkosten eines zerstörten Unfallwagen unterfallen nicht der Kaskoversicherung. Schadensersatz bei dem Versicherungsagenten, wenn er nicht über die Fahrerschutz- und GET Versicherung aufgeklärt hat.

3. Mietwagenkosten oder Nutzungsentschädigung

Die Mietwagenkosten werden nur erstattet, wenn der Geschädigte unbedingt während des Ausfalls seine Wagens auf ein anderes Fahrzeug angewiesen ist. Bei einer geringeren Fahrstrecke als 20 km täglich, wird ein solcher Bedarf abgelehnt. Es können nur Kosten des gleichen Typs verlangt werden, ersparte Eigenaufwendungen von bis zu 20 % werden abgezogen, deshalb eine Stufe niedriger mieten. Ein Haftungsausschluß bei grober Fahrlässigkeit in Mietwagenverträgen ist unwirksam (§ 307 I 1, II 2 BGB; BGH VI ZR 452/13: über § 81 II VVG wie ein Kaskoversicherter geschützt) Verzichtet der Geschädigte auf den Mietwagen, kann er nach der Tabelle Dannen/Sander eine Nutzungsentschädigung fordern (25,00 - 100.00 € täglich). Bei älteren Fahrzeugen sind Abzüge vorzunehmen. Bei einem Totalschaden oder bei einer Reparatur bestimmt der Sachverständige die Wiederbeschaffungs- (meist 10 Arbeitstage und 2 Wochenenden) oder Reparaturzeit. Länger würde die Versicherung auch keinen Mietwagen zahlen. Die Position entfällt, wenn dem Geschädigten ein Zweitwagen zur Verfügung steht. Dem Geschädigten müssen zur vom Gutachter gewährten Frist noch drei Tage Überlegungsfrist gewährt werden, ob er einen Gutachter einschaltet (OLG Celle, Urteil vom 13.02.2014, 5 U 159/13; AG Wiesbaden, Urteil vom 22.07.2012, 92 C 224/12 hat sogar bis fünf Tage dafür gegeben). Erst ab Zustellung des Gutachtens beginnt die Frist zu laufen.

Die Klausel, dass ein Mieter für Schäden am Miet-Kfz beschränkt bis zur Höhe von 1.025,00 € haftet, ist in den AGBs rechtswirksam, weil sich aus der geringen Miethöhe keine begründete Erwartung einer Vollkaskoversicherung ableiten läßt. Erst, wenn ein zusätzliches Entgelt für die Haftungsfreistellung verlangt wird, kann ein am Leitbild der Kaskoversicherung orientierter Schutz erwartet werden. Beim OLG Köln, Urteil vom 23.12.1999, 18 U 122/99, bestand die Möglichkeit einer Vollkaskoversicherung, so dass die Unterlassung der Aufklärung zum Schadensersatz aus cic führte, in unserem Fall hatte die Mandantin aber nicht auf ein erhöhtes Interesse an der Haftungsfreistellung hingewiesen (Urteil Amtsgericht Oldenburg/Holstein vom 05.06.2018, 33 C 92/17), bestätigt durch LG  Lübeck (Beschluß vom 23.08.2018, 1 S 55/18), weil die Vermietungsfirma keine Hinweispflicht verletzt habe.

Wenn sich die Ersatzteilbeschaffung verzögert, hat der Schädiger den längeren Nutzungsausfall zu tragen, außer, der Geschädigte hat Einfluß auf Umstände der Teilebeschaffung gehabt (BGH NJW 1975, 150; AG Berlin, Urteil vom 28.05.2013, 109 C 3286/12). Die Reparatur muß in  angemessener Zeit beauftragt und durchgeführt werden. Verschulden der Werkstatt muß sich der Kläger auch nicht zurechnen lassen.

4. Schmerzensgeld bei Körperverletzungen

Wenn der Geschädigte bei dem Unfall verletzt wird, kann er hierfür ein Schmerzensgeld beanspruchen. Für dessen Höhe spielen die Art der Verletzung, Umfang der Schmerzen, die Dauer der Behandlung und die Arbeitsunfähigkeit und insbesondere die Dauerfolgen (Narbe, Bewegungseinschrän- kungen, Verlust eines Körperteiles) eine Rolle. Zum Nachweis empfiehlt es sich auch bei kleineren Verletzungen gleich nach dem Unfall einen Arzt zur Feststellung und Behandlung aufzusuchen. Jener gibt der Versicherung auf deren Anfrage eine Bescheinigung über die Dauer und Höhe der Arbeitsunfähigkeit. Bei einem Monat 100 % Arbeitsunfähigkeit zahlt die Versicherung in der Regel 500,00 €. Am Ende der Behandlungszeit wird nach den Vergleichs- fällen der ADAC-Schmerzensgeldtabelle, die jedem Sachbearbeiter vorliegt, eine Abfindung oder Rente herausgehandelt. Um die dreijährige Verjährung ab Unfalldatum zu unterbrechen, die nach den §§ 195, 199 I BGB bis zum Jahresende geht, muß folgender Klageantrag gestellt werden: Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, dem Kläger alle zukünftigen materiellen (= Schadensersatz) und immarteriellen (= Schmerzensgeld) Schäden zu ersetzen, welche aus dem Unfallgeschehen in Bad Schwartau vom 21.09.2017 entstehen, soweit diese nicht auf Dritte übergegangen sind. Ferner dürfen nur Teilklagen mit Vorschüssen erhoben werden, weil sonst bei einer Bezifferung des Schmerzensgeldes die Gegenseite einfach anerken- nen kann und dann eine Nachforderung nicht mehr möglich ist.

Dauerschäden, die sich im Beruf auswirken:

Das Landgericht Lübeck bestellt meistens bei Knochenbrüchen einen Gutachter aus der DGAUM Liste. Bei beruflichen Einschränkungen kann derzeit (Feb. 2016) nur Dr. Volker Grosser, BG Klinikum Hamburg Boberg, 21027 Hamburg, Tel. 040/7306 - 1743 den EFL Test an zwei Tagen mit stationärem Aufenthalt durchführen. Bei dem aus den USA stammendem Test werden 15 verschiedene Übungen und dann noch die speziell vom Verletzten an seinem Arbeitsplatz auszuübende Tätigkeit durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Sachverständigengutachten auf unfallchirurgischen Fachgebiet mit Evalution der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL-Test) festgehalten (LG Lübeck, Beschluß vom 28.12.2015, 3 O 122/15).

Psychische Störungen:

Die dadurch bedingten Krankschreibungen haben sich seit 2000 verdreifacht und sind mit 17 % (2019) der zweithäufigste Grund für die Arbeitsunfähigkeit. Das OLG Schleswig hat in drei neueren Fällen die Voraussetzungen umrissen:

Ein 35 jähriger Polizist erlitt 2004 eine Oberschenkelfraktur, lag 18 Tage im Krankenhaus und fünf Jahre später wurde der Marknagel entfernt. Nach der ersten OP mußte er im Rollstuhl von seiner Frau gepflegt werden, bekam eine Blasenentzündung, eine Antibiotika-Unverträglichkeit und ab Juni 2005 psychosomatische Störungen. Seit der Geburt litt er an Muskeldystrophie und Diabetes (= Vorschäden). Seit Okt. 2007 erhielt er eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und begehrte neben den 30 T€ außergerichtlich gezahltem Schmerzensgeld noch weitere 20 T€ sowie 130 T€ Verdienstausfall.

Das Landgericht gab der Klage weitgehend statt, aber das OLG (Urteil vom 21.02.2019, 7 U 134/16, nicht rechtskräftig BGH VI ZR 91/19) gab nur 10 T€ Schmerzensgeld und kürzte den Verdienstausfall um 75 %. Bei der Schmerzensgeldbemessung war zu berücksichtigen, dass der Verletzte besonders schadensanfällig war und die depressiven Störungen weitere unfallunabhängige Ursachen hatte. Die Kürzung erfolgte wegen der Begehrensneurose und wenn der Schaden auch früher oder später ohne den Unfall eingetreten wäre, was der Schädiger aber nachweisen muß. Außerdem muß der Geschädigte alle zur Heilung oder Besserung seiner Schädigung die nach dem Stand der ärztlichen Wissenschaft sich darbietenden Mittel anwenden, was hier gegen die Depressionen unterblieb, so das das Gericht schätzte, er wäre ab Okt. 2015 zu 75 % arbeitsfähig gewesen.

Ein 37 jähriger Versicherungsagent verletzte sich beim Spielen mit dem Chemiebaukasten mit 10 Jahren schwer (GdB 100 %) und erlitt beim Unfall eine Verletzung des Schultereckgelenkes, die zur Schließung seiner Agentur und Depressionen führte. Das Landgericht gewährte 40 T€ Schmerzensgeld und weitgehend den Verdienstausfall von 100 T€ wegen einer Retraumatisierung. Das OLG (Urteil vom 10.01.2019, 7 U 74/13, nicht rechtskräftig BGH Beschluß vom 10.07.2018, VI ZR 580/15) gewährte ein Schmerzensgeld von 40 T€ und einen Verdienstausfall für 2006, denn die depressive Störung basierte auf einer narzistischen Persönlichkeitsstörung. Der Agent war schon zuvor wegen seines ausschweifenden Lebensstiles (Wohnung und Porsche Boxter geleast) in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Ein Mann mit 1,76 Promille im Blut stürzte beim Einsteigen in den bereits abgefahrenen S-Bahn-Zug zwischen Gleis und Bahnwaggon. Der Lokführer sah dies über seinen Monitor und bekam bei der Notbremsung einen Schock. Er hatte zuvor bereits acht Unfälle innerhalb von 22 Arbeitsjahren erlebt und verlangte 5 T € Schmerzensgeld und den Verdienstausfall. Das OLG Schleswig (Beschluß vom 13.05.2019, 7U 170/18) sprach die beiden Positionen zu, denn die Betriebsgefahr der anfahrenden S-Bahn trat zurück, der Mann hatte die Alleinschuld am Unfall und, obwohl statistisch jeder Lokführer in seinem Arbeitsleben zwei bis drei Menschen "überfährt" hat der Schädiger vor Eintritt des Haftungsfalles keinen Anspruch auf einen völlig gesunden Geschädigten.

Anders bei einem Rettungsassistenten, zu dessen allgemeinen Risiko es gehört, an Unfallstellen Schwerstverletzte versorgen zu müssen. Er muß aber nicht damit rechnen, von explodierenden Teilen verletzt zu werden (OLG Schleswig, Urteil vom 01.08.2019, 7 U 14/18, SH Anz. 2019, 309,310).

 

5. Mehraufwendungen durch den Unfall

Diese müssen gegenüber der Versicherung durch Vorlage von Originalrechnungen belegt werden, damit keine zweite Erstattung erfolgen kann. Pauschal gibt es 20,00 €, Fahrtkosten zum Arzt und zu Behörden werden extra bei Einreichung einer genauen Auflistung erstattet. Der tatsächliche Zeitaufwand der Unfallregulierung wird nicht ersetzt. Fahrtkosten der Angehörigen zum notwendigen Besuch im Krankenhaus und Mehraufwendungen beim Schadensfreiheitsrabatt wegen der Rückstufung werden erstattet.

7. Rechtsanwaltskosten

Schließlich sind auch die Rechtsanwaltsgebühren, die der geschädigte Halter des Fahrzeuges einschaltet, um seine Ansprüche durchzusetzen, von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu übernehmen. Da jene bemüht ist, die Schadensersatzleistungen so gering wie möglich ausfallen zu lassen, empfiehlt sich die frühzeitige Einschaltung.

8. Gutachterkosten

Meistens schicken die gegnerischen Unfallversicherer ihren Sachverständigen vorbei, der den Anspruchssteller nichts kostet, der aber in Zweifelsfällen  für die Versicherung die Reparaturkosten gering hält. Hier im Umkreis werden Arbeitsstundensätze eines Lübecker Lackierers von 75,00 € zu grunde gelegt. Der Geschädigte kann aber einen Sachverständigen seiner Wahl nehmen, wenn kein Bagatellschaden vorliegt, und er muß sich auch nicht zuvor nach den Honorarsätzen seiner Kollegen erkundigen, um den günstigsten zu nehmen. Er genügt seiner Schadensdarlegungspflicht durch Vorlage der Sachverständigenrechnung (BGH hat Fahrtkosten von 1,05 € pro km und 2,45 € pro Lichtbild nicht beanstandet, JEVG kommt nicht zur Anwendung). Kein Bagatellschaden, z. B. geringer Lackschaden, liegt vor, wenn der Geschädigte befürchten muß, dass nicht erkennbare, verdeckte Schäden vorliegen. Neuerdings werden Gutachterkosten selbst über 1.000,00 € mit dem Hinweis nicht erstattet, es lägen einfach erkennbare Lackierschäden vor. Der BGH (NJW 2005, Seite 356) hat keine Grenze gezogen. Verbringungskosten sind üblich, wenn es im näheren Wohnbereich keine Reparaturwerkstatt mit eigener Lackiererei gibt und UPE (= unverbindliche Preisaufschläge), wenn alle Betriebe in der näheren Umgebung diese nehmen. Im Gutachten wird bei bis zu vier Jahre alten Kfz oft ein Minderwert angegeben. Das verunfallte Fahrzeug würde beim Verkauf einen geringeren Kaufpreis erzielen als ein identisches Fahrzeug ohne Schäden. Gerichte greifen auf eine Tabelle von Ruhkopf/Sahm zurück, die von Werten bis 4 % vom Wiederverkaufswert des Fahrzeuges ausgehen.

9. Quotenregelung

Leistungskürzung der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung bei Verwendung des Kfz zu einem anderen Zweck als vereinbart, z.B.

  • behördlich nicht genehmigten Fahrveranstaltungen,
  • unberechtigtem Gebrauch des Kfz oder Fahren ohne Fahrerlaubnis

und Fahren unter Alkoholeinfluß gemäß §§ 28 VVG und 5 KfzPflVV, wenn Versicherer von seinem Recht zur Anpassung bis zum 1.1.2009 Gebrauch gemacht hat. Leistungsfreiheit bei Zahlungsverzug mit Erstprämie bei richtiger Belehrung über die Folgen der Nichtzahlung (§§ 37,38 VVG). Leistungskürzung bei Verletzung von schwerwiegenden eigenen Pflichten (28 II VVG) nach Abwägung aller Tatsachen: Mustervorschläge nach Lücke (Vors. Richter OLG Hamm a.D.) Alkohol, Drogen, Medikamentenmißbrauch100 % Führerscheinklausel 50 % Anzeigepflicht Kfz-Diebstahl oder Unfall 50 % Aufklärungspflicht 25 % Bei einer grobfahrlässigen 0,7 Promillefahrt darf der Versicherer beim Kunden 2.500,00 € oder 5.000,00 € bei schwerem Verstoß Regreß fordern (§ 2 b II AKB). Bei einer Glatteisfahrt muß der Unfall aber auf den BAK-Wert zurück zu führen sein. Grob fahrlässig handelt der Versicherungsnehmer auch, wenn er eine Schwarzfahrt ermöglicht.

Kollidiert ein Linksabbieger mit einem Geradeausfahrer, so tritt seine Haftungsquote zurück, wenn letzterer 100 % zu schnell gefahren ist und der Abbieger sein Herankommen nicht sehen konnte (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.02.2003, 3 U 103/02), eine Wartepflicht besteht nur, wenn sich der Gegenverkehr in Sichtweite befunden hat. Sofern beide Fahrzeuge beim Zusammenprall in Bewegung waren, muß sich der Anspruchsteller jeweils 25 % Betriebsgefahr seine Fahrzeuges anrechnen lassen, sofern er nicht nachweisen kann, dass der Unfall für ihn unabwendbar war.

Dies kann eigentlich nur ein Sachverständiger berechnen, der dann vom Gericht bestellt wird und oft 3.000,00 € Vorschuß nimmt, den der beweis belastete Kläger vorab einzahlen muß. Nach dem Lehrbeispiel ist ein Unfall unabwendbar bei KKB: Kinder, Kühe und Blitz. Wenn eine Kuh nachts aus dem Bankett vor das Auto läuft, ist der Unfall für den Fahrer nicht unabwendbar, erst wenn die Kuh aus dem dunklen Graben auf die Straße springt und zuvor nicht zu sehen war.

Kollision im Kreisverkehr:

Wenn der Vorfahrtsberechtigte im Kreisverkehr von der inneren auf die äußere Spur wechselt und der Einfahrende ihn streift, haftet er mit seiner Betriebsgefahr zu 25 % (AG Lübeck, Urteil vom 08.08.2016, 26 C 662/16; BGH Urteil vom 15.05.2018, VI ZR 231/17). Ein Wechsel darf nur gemacht werden, wenn gemäß § 7 V StVO jede Gefährdung ausgeschlossen ist.

Links Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt;

Der Abbiegende haftet nicht, wenn der überholende in den stehenden Abbiegenden fährt, aber zu 75 %, wenn er wegen der doppelten Rückschaupflicht den Überholenden nicht gesehen hat (AG Schwarzenbek, Urteil vom 15.03.2019, 2 C 104/18; AG Niebüll, Urteil vom 21.06.2019, 8 C  28/18; § 9 V StVO).

Anrechnung von Akonto Vorschüssen der Versicherung, die keine Tilgungsbestimmmungauf die einzelnen Forderungen getroffen hat:

Das Amtsgericht Oldenburg i.H. verlangt in seinem Urteil vom 19.10.2016 bei einer Saldoklage auf den Rest für verschiedene Positionen (Reparaturkosten, Personenschaden und andere Schadensarten) eine genaue Zurechnung der Akonto-Vorschüsse, anderenfalls wäre die Klage gemäß § 253 ZPO zu unbestimmt und unzulässig (31 C 273/15). Das Landgericht Lübeck hat dies in seinem Berufungs-Urteil vom 19.10.2016 (1 S 114/16) bestätigt, denn hinreichende Bestimmheit verlangt grundsätzlich die Bezifferung von Zahlungsanträgen für verschiedene Ansprüche. Für unterschiedliche Schadensarten gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Die verschiedenen Schadensarten führen zu verschiedenen Streitgegenständen. Es muß ersichtlich sein, auf welchen Schaden welcher Teil der Gesamtforderung verlangt wird. Der Kläger muß einen Rechenfehler oder einen Irrtum bei den Zahlungen ebenfalls nachweisen und eine Tilgungsbestimmung geben. Dem Gericht obliegt es nicht, Tilgungsbestimmungen zu finden, dies ist Aufgabe des Klägers.

10. Parkplatzunfall

Bisher wurde bei Unfällen, bei denen beide Fahrzeuge aus gegenüberliegenden Parkbuchten rückwärts herausgefahren worden sind, immer mit 50 % reguliert. Erst, wenn der Anspruchssteller/Kläger beweisen konnte, dass er schon nach dem Halten den 1. Gang eingelegt hatte und losgefahren war, gab es 100 % des Schadens.

Jetzt ist das Amtsgericht Oldenburg i.H. (Urteil vom 10.04.2015/23 C 780/13) den Entscheidungen des LG Saarbrücken (NJW-RR 2013, 541, 542) und des OLG Saarbrücken (09.10.2014/4 U 46/14 bei open iuris) gefolgt. Nach deren Leitsätzen trifft den rückwärts zuletzt losfahrenden eine vergleichsweise höhere Sorgfaltspflicht als den auf dem Parkplatz vorwärts fahrenden. Wegen der eingeschränkten Sichtverhältnisse für den rückwärtigen Verkehr wohnt dem Rückwärtsfahren eine höhere Gefahr inne. Er muß sich so verhalten, dass er sein Fahrzeug jederzeit anhalten kann.

11. Unfall mit Ausländern oder im Ausland

44 Mitgliedsstaaten gehören dem System grüne Karte an. Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. überprüft nach Eingang der Unfallmeldung, ob das ausländische Kennzeichen des Unfallgegners ausgegeben wurde und ob eine Versicherung besteht. Es gibt dann den deutschen Regulierer bekannt und informiert diesen. Wenn er nicht ausreichend den Schaden ersetzt, muß das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. verklagt werden. Der Fahrer sollte zunächst nicht mitverklagt werden, weil eine Zustellung im Ausland monatelang dauert. Der Regulierer wird ebenfalls nicht verklagt. Klageort ist der Unfallort.

Nach dem Kennzeichenabkommen von 1972 dürfen die beteiligten Länder nur Kennzeichen ausgeben, wenn das Fahrzeug versichert ist. Auch für gefälschte ausländische Kennzeichen besteht dann ein Versicherungsschutz. Ob deutsches Recht zur Anwendung kommt regelt nicht die Nationalität des Beteiligten sondern sein tatsächlicher Aufenthaltsort (4. Kraftfahrthaftpflichtrichtlinie und ROM II Abkommen). Eine Vielzahl von Schadenspositionen sind im Ausland unbekannt oder es gibt Begrenzungen (Querschnittslähmung in Serbien 50 T€ und in Litauen 1.422,00 € (2015), um dort die Prämien gering zu halten). Im Internet gibt es Schadenmerkblätter: ADAC Formular für Australien, Belgien u.a.

In Spanien gibt es keinen Ersatz für Gutachter, Mietwagen, Nutzungsausfall oder Mehrbedarf bei einer Heimreise, die Verjährung beträgt 1 Jahr; in Frankreich dagegen 10 Jahre und es gibt 100 % Ersatz, wenn der Verkehrsunfall unaufklärbar ist. Die Verkehrsopferhilfe e.V., Wilhelmstr. 43 in 10117 Berlin dient der Abwicklung von Auslandsschäden von Personen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes wohnen, oder bei Insolvenz der Versicherung oder wenn der Unfallbeteiligte flüchtet und das Opfer keine Ansprüche gegen einen anderen Versicherer hat. Die Unfallflucht muß im ausreichenden Maße nachgewiesen werden. Um Betrug zu vermeiden, werden nur schwere Körperverletzungen reguliert, denn ein Betrüger wird sich nicht schwer verletzen, um eine Entschädigung zu erhalten.

12. Freund verursacht den Unfall

Wenn ein Freund den Unfall mit dem Pkw verursacht und dabei die Eigentümerin/Halterin des Fahrzeuges verletzt wird, hat sie einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Davon ausgeschlossen ist der Ersatz von Schäden am eigenen Fahrzeug (§ 4 II Kfz-PflichtversicherungsVO iVm § 11 III AKB/Eingangssatz AKB). Außerdem muß sich die Verletzte die Betriebssicherheit des Fahrzeuges anrechnen lassen (LG Lübeck, Vergleich vom 06.08.2015; 12 O 241/14).

13. Sorgfaltspflichtverletzung des Fahrlehrers

Der Fahrlehrer darf dem Schüler keine Aufgaben stellen, die dieser nicht oder noch nicht meistern kann, weil sie seinem Ausbildungsstand oder seinen Fähigkeiten noch nicht entsprechen (OLG Rostock, Beschluß vom 27.08.2004; 6 U 228/03, DAR 2005, 32 f., §§ 2 Abs. 15 Straßenverkehrsgesetz; 1,3,5 Fahrschul-Ausbildungs-VO). An die Einhaltung der Pflichten des Fahrlehrers ist zum Schutze der Fahrschüler ein strenger Maßstab anzulegen (BGH NJW 1969, Seite 21 f.). Der Fahrlehrer muß darauf achten, das keine Überforderung des Schülers vorliegt (OLG Hamm, Urteil vom 05.04.2005; 9 U 41/03, NJW-RR 2004, Seite 1.095).

Der Ablauf des praktischen Unterrichtes ist in § 5 FAVO mit Anlage 3 Ziffer 18 geregelt. Zunächst müssen die Grundbegriffe vermittelt werden, bevor der Schüler im öffentlichen Verkehr fährt. "Beinahe" Unfälle führen zum Rückschritt. §§ 2 Abs.15 StVG, 6 Fahrlehrergesetz und die obigen FAVO Normen geben dem Fahrlehrer eine Dokumentationspflicht, deren Verletzung eine schuldhafte Pflichtverletzung vermuten läßt, die der Lehrer kaum widerlegen kann (OLG Schleswig, Urteil vom 11.03.2016; 17 U 112/14 bei open iur), was schon aus § 280 I 2 BGB folgt.

14. Steinschlag beschädigt Windschutzscheibe

Obwohl eine Verwandte als Zeugin den Steinschlag vom vorausfahrenden Lkw und die Beschädigung der Windschutzscheibe bestätigte, verwehrte das Amtsgericht Oldenburg in seinem Urteil vom 30.08.2018 dem Eigentümer des beschädigten Fahrzeuges den Schadensersatz (Az.: 21 C 63/17). Das Gutachten hat zwar Verursachung des Schadens durch herabfallendes Ladegut der Kategorie 04 (Korngröße zwischen 4 und 5,6 mm) bei einem Fahrzeugabstand von 30 m und einer Geschwindigkeit von 60 km/h durch direkte oder indirekte (vom Boden hochgeschleudert) Treffer für möglich gehalten, aber das Gericht konnte die ernsthafte        Möglichkeit nicht ausschließen, dass der Schaden schon vor Fahrtantritt vorhanden war. Die Fahrerin hatte sich nicht zuvor die Windschutzscheiben und den Bereich unter dem Wischerblatt angesehen. Daher war die Verursachung nicht mit dem erforderlichen Grad an Gewissheit für den Richter erreicht.

Bei einem Schaden durch Rollsplitt beim unberechtigten Überholen mit überhöhter Geschwindigkeit litt die Überzeugungskraft der Beifahrerin darunter, dass die Zeugin den Wagen weder unmittelbar nach dem Vorfall (abends gegen 22 Uhr) noch später am Abend angesehen hatte. Der Kläger hatte zunächst vom Schaden berichtet, später habe er ihr ein oder zwei Schadensstellen gezeigt, ohne dass seine Ehefrau als Beifahrerin genaue Einzelheiten zum Umfang der Schäden machen konnte. Der Sachverständige erwähnte in seinem Gutachten, dass der Steinschlag am Fahrzeug (Schaden über 2.300,00 €) auch vom Gegenverkehr gekommen sein könnte und selbst bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h des beschädigten überholten Fahrzeuges direkte Treffer nicht möglich waren. Bei indirekten Treffern wird die kinetische Energie bereits beim Aufkommen der Partikel auf dem Boden verbraucht und beim Durchfahren von Splitterwolken muß es nicht unbedingt zu Schäden kommen. Deshalb wies das Amtsgericht Oldenburg unsere Klage mit Urteil vom 28.08.2020 (13 C 463/18) zurück.

15. Ablehnung der Ersatzpflicht bei Indizien für Versicherungsbetrug:

Die Versicherungswirtschaft schätzt, dass jeder 10. Unfall gestellt (= verabredet, provoziert oder untergeschoben) worden ist, wodurch jährlich ein Schaden von 2 Milliarden € entsteht. VRiOLG SL Friedhelm Röttgen nannte in einer DAI Fortbildung am 14.09.2019 folgende Indizien:

keine kompatiblen Schäden, zB bei mehrfachen Anstößen; unplausibles Fahrverhalten, z B. langsames Entlangschrammen oder Lenkrad wird nach links gerissen; Unfallbeteiligte kennen sich; wechselnder Sachvortrag; vermeintliche eindeutige Haftungslage; lukrative Blech- oder Streifschäden; 4 Unfälle in 7 Monaten OLG Köln, Urteil